Für die August-Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ hat unsere Autorin Marie Bröckling die Kritik am neuen bayerischen Polizeigesetz und dem damit vollzogenen Paradigmenwechsel zusammengefasst. Das verschärfte Polizeigesetz wurde im Mai von der CSU im Alleingang verabschiedet, zuvor gab es vehementen Protest. Auf netzpolitik.org haben wir für drei Monate schwerpunktmäßig zu dem neuen Polizeigesetz berichtet.
Nach der Neuregelung dürfen bayerische Beamte nun bereits bei vagem Verdacht Maßnahmen einsetzen, die die Freiheit einschränken, etwa Gewahrsam von standardmäßig drei Monaten oder elektronische Fußfesseln. Als Verdachtsgrundlage gegen eine Person könnte eine Reise oder die Zugehörigkeit zu einer Szene ausreichen. Das gleicht einer Ökonomisierung der Sicherheitspolitik: Gefahren sollen bereits vor ihrer Entstehung verhindert werden.
In den Gesetzen wird das über das rhetorische Konstrukt des „Gefährders“ geregelt, also einer Person, die noch nichts strafbares getan hat, aber es tun könnte. Das Problem: Ein Gefährder in Haft kann niemals seine Unschuld beweisen.
Damit verschiebt das bayerische Polizeigesetz die Maßstäbe für polizeiliche Eingriffsbefugnisse nachhaltig: Es ist ein „gesetzgeberischer Exzess“, der erst am Anfang eines Gangs durch die Verfassungsgerichte steht. In den nächsten Monaten folgen weitere Polizeigesetze in NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Bremen und Sachsen.
Wir werden für Euch darüber berichten.
